Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung der Plattform Adverra durch Anbieter, Sponsoren, Performer und Partner.
Hinweis: Dieser Text ist ein struktureller Platzhalter (Entwurf) und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor Veröffentlichung müssen alle Angaben juristisch geprüft und vervollständigt werden.
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der von Adverra GmbH (in Gründung) betriebenen Plattform. Abweichende Bedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Rollen und Leistungsgegenstand
Die Plattform vermittelt drei Rollen zu einer Kampagne: Anbieter stellen Produkte (Offers) samt Provision und Lieferung bereit; Sponsoren wählen Offer und Performer aus, geben ihr Budget frei und besitzen die Kampagne; Performer schalten und optimieren die Kampagnen (Media-Buying). Die Plattform stellt geprüfte Offers sowie Werkzeuge, Daten und Betreuung bereit. Die wesentlichen Entscheidungen — insbesondere Auswahl des Offers und des Performers, Budget, Freigabe der Creatives, Zielgruppe sowie Start und Pause — trifft der Sponsor selbst und dokumentiert.
§ 3 Budget und Zahlungsdienstleister
Das Budget jedes Sponsors wird getrennt geführt (kein Pooling) und bei einem regulierten Zahlungsdienstleister verwahrt. Die Plattform hat keine Verfügungsmacht über fremdes Geld und weist Bewegungen lediglich an.
§ 4 Vergütung, Margen-Split und Empfehlungs-Layer
Vergütungen entstehen ausschließlich aus bestätigter Netto-Marge einer echten Kampagne. Aus der Netto-Marge werden die Plattform-Fee sowie der Performance-Anteil des Performers abgezogen; der verbleibende Anteil steht dem Sponsor zu. Der Anbieter wird über die vereinbarte Verkaufsprovision aus dem Umsatz vergütet. Über bis zu fünf Ebenen kann jede Rolle an der bestätigten Netto-Marge geworbener Partner vergütet werden; die Summe aller Empfehlungs-Sätze ist auf 30 % gedeckelt. Boni qualifizieren nur bei eigener bestätigter Aktivität.
§ 5 Pflichten der Nutzer
Nutzer machen wahrheitsgemäße Angaben, halten geltendes Recht ein und unterlassen jede irreführende Darstellung — insbesondere jede Aussage, die ein bestimmtes Kampagnenergebnis zusichert.
§ 6 Risiko und keine Zusage
Das Finanzieren und Betreiben einer Kampagne ist unternehmerische Tätigkeit mit echtem Risiko. Das vom Sponsor freigegebene Budget kann ganz oder teilweise verbraucht werden, ohne dass eine Marge entsteht. Eine Zusage über das Kampagnenergebnis besteht nicht.
§ 7 Laufzeit, Kündigung, Auszahlung
Regelungen zu Laufzeit, Kündigung sowie zur Auszahlung bestätigter Beträge: zu ergänzen.
§ 8 Haftung
Haftungsregelungen nach den gesetzlichen Vorgaben: zu ergänzen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und salvatorische Klausel: zu ergänzen.